Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
Die KX Apartments Berlin GmbH (KX) vermietet sowohl in eigenem Namen als auch als Verwalterin unter anderem auf Ihren Internet-Seiten www.kx-apartments.de und www.kx-apartments.com kostenpflichtig Unterkünfte im Großraum Berlin an Gäste. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vermietungen, gleich auf welche Kommunikationswege sie zustande kommen, und finden auch auf die Verwaltungstätigkeit der KX für andere Vermieter der Unterkünfte Anwendung. Mit Abgabe der endgütigen Buchungsbestätigung erkennt der Gast diese Bedingungen an. Ist in den AGB von „Vermieter“ die Rede so fällt darunter auch die KX, sofern sie nicht lediglich Verwalterin ist.
2. Buchungsanfrage
Die KX bietet auf den unter Ziffer 1. genannten Internet-Seiten Unterkünfte an. Der Gast hat dabei die Möglichkeit eine entsprechende Unterkunft für die von ihm gewünschte Zeitperiode zu dem jeweils angegebenen Gesamtpreis auszuwählen. Dabei ist das Angebot rein unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für Angebote aus einem Werbemittel (z.B. Flyer, Prospekte) der KX. Bei den angegebenen Ausstattungsmerkmalen handelt es sich jeweils um Richtwerte, die im Einzelfall divergieren können. Hat der Gast eine Unterkunft ausgewählt, so kann er eine unverbindliche Anfrage an die KX senden, die seine persönlichen Daten (insbesondere Name und gültige Adresse) sowie zumindest eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme enthalten muss.
3. Vertragsabschluss/Vertragspartner
(1) Nach Eingang der Anfrage überprüft die KX innerhalb der notwendigen Zeit, ob die gewählte Unterkunft zum gewünschten Termin verfügbar ist. Sollte dies der Fall sein, erhält der Gast ein verbindliches Angebot per E-Mail, SMS, der App WhatsApp oder anderen Applikationen. Dies enthält die persönlichen Daten, die gewünschten Buchungsdaten, den Namen des Vermieters sowie einen Hinweis auf die Geltung dieser AGB, so dass der Gast die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Sollte der Gast das Angebot annehmen wollen, so hat er dies schriftlich (z.B. per E-Mail, App) zu bestätigen. Nur im Fall einer Bestätigung kommt mit dem jeweils angegebenen Vermieter ein Beherbergungsvertrag zustande. Ist die Unterkunft für den Zeitraum nicht verfügbar, wird dies dem Gast ebenfalls mitgeteilt.
(2) Vertragspartner des Gastes wird mit der Buchung allein der in dem Angebot benannte Vermieter der gewählten Unterkunft. Handelt die KX nur als Verwalterin, ist sie nicht Reiseveranstalterin gem. §§ 651 a ff. BGB und schuldet selbst keine Beherbergungs- bzw. Übernachtungsleistungen.
4. Preisangaben
Der von der KX genannte Preis stellt grundsätzlich den vom Gast zu entrichtenden Bruttogesamtpreis dar, in dem alle notwendigen Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) enthalten sind. Etwaige Sonderkosten (z.B. Telefongebühren) sind nicht eingerechnet. Im Fall der Vermittlung durch einen Dritten ist die etwaige anfallende Provision grundsätzlich an diesen selbst zu zahlen, sofern dies zwischen dem Dritten und dem Gast vereinbart worden ist. Sollte die Wohnung nach Abreise des Gastes unverhältnismäßig verschmutzt sein, ist die KX berechtigt die zusätzlichen Kosten dem Gast gesondert in Rechnung zu stellen. Hinsichtlich der auf Werbemitteln aufgedruckten Preise gilt stets der letztveröffentlichte. Etwaige Preisirrtümer bzw. Druckfehler bleiben vorbehalten. Es gilt stets der Preis als vereinbart, der von der KX in ihrem verbindlichen Angebot genannt ist.
5. Grundpflichten der Vertragspartner/Zahlung
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages ist der Vermieter verpflichtet, die vom Gast ausgewählte Unterkunft für die vereinbarte Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist wiederum zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises sowie etwaiger Sonderkosten verpflichtet. Diese erfolgt direkt an den jeweiligen Vermieter oder die KX bei Schlüsselübergabe, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Etwaige Sonderkosten (z.B. Telefonkosten, erhöhte Reinigungskosten) werden nach Beendigung des Mietzeitraums gesondert abgerechnet. Hat der Gast bei der Vermittlung durch Dritte seine Kreditkartendaten anzugeben, so ist die KX berechtigt, anfallende Sonderkosten (Telefonkosten, erhöhte Reinigungskosten, Ersatzbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten für Beschädigungen der Unterkunft durch den Gast gemäß Ziffer 12 dieser AGB) von der Kreditkarte abzubuchen. Bei Schlüsselübergabe hat der Gast zwecks Anschriftenüberprüfung ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.
6. An- und Abreise
Die Anreise des Gastes ist grundsätzlich ab 10.00 Uhr möglich, die Wohnung kann jedoch grundsätzlich erst ab 14.00 Uhr bezogen werden. Sofern die Anreise nach 22.00 Uhr erfolgen wird, hat der Gast dem jeweiligen Vermieter oder der KX dies unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Verspätung mitzuteilen. Die Abreise hat am letzten Aufenthaltstag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Davon abweichende Regelungen mit der KX oder dem Vermieter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unterkunft ist in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
7. Rücktritt und Stornierung
(1) Es gelten die jeweils vor der Buchung angegebenen Stornierungsregeln.
(3) Die KX behält sich das Recht vor, im Falle der Nichterfüllung der Zahlungspflicht durch den Gast die Buchung fristlos zu stornieren.
(4) Das Recht des Gastes zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
8. Haftung für Mängel und Versorgungsstörungen
(1) Die KX haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben, wie sie auf den oben genannten Internetseiten oder Werbemitteln aufgeführt sind, es sei denn die Unrichtigkeit beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der KX. Im Fall der reinen Verwaltungstätigkeit übernimmt sie für die Aktualität der Angaben zu den einzelnen Unterkünften und deren inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr. Diese Angaben erhält die KX von den Vermietern und überprüft sie lediglich auf ihre Vollständigkeit. Des Weiteren haftet die KX nicht für höhere Gewalt sowie Übermittlungsstörungen bzw. -fehler in den Telekommunikationswegen.
(2) Bei berechtigten Mängeln sind diese gegenüber dem Vermieter oder der KX unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Ansprüche gegen den Vermieter wegen des nur kurzfristigen Ausfalls von Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung (z.B. Strom, Wasser) sind ausgeschlossen.
(3) Gelingt die Nachbesserung daraufhin nicht oder ist sie aufgrund des Mangels unmöglich oder dem Gast nicht zuzumuten, so findet Ziffer 10 dieser AGB Anwendung. Kommt die KX bzw. der Vermieter der Aufforderung nicht innerhalb von 36 Stunden nach, so ist der Gast berechtigt, die vereinbarte Miete angemessen zu mindern. Eine eigenmächtige Preisminderung vor Mitteilung des Mangels ist nicht zulässig. Versäumt es der Gast rechtzeitig Abhilfe zu verlangen, sind etwaige Minderungsansprüche wegen dieses Mangels gegen den Vermieter ausgeschlossen.
9. Abhilferecht
Sowohl KX als auch der Vermieter sind berechtigt bei Vorliegen von berechtigten Mängeln oder bei Nichtverfügbarkeit (z. B. bei gleichzeitiger Doppelbuchung) dem Gast eine andere, hinsichtlich Lage und Einrichtungsstand mindestens gleichwertige Wohnung zuzuweisen, sofern der Gast nicht nachweist, dass er an der gebuchten Wohnung ein besonderes sachliches Interesse besteht. Der jeweilige Vermieter oder die KX haben den Gast unverzüglich nach Kenntnis von Mängeln oder der Nichtverfügbarkeit auf die Neuzuweisung hinzuweisen.
10. Verfallsfrist von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag sind allein gegen den Vermieter und innerhalb von sechs Monaten nach ordnungsgemäßer Erbringung der Leistungen geltend zu machen.
11. Datenschutz
Die KX ist berechtigt die personenbezogenen Daten des Gastes zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zur Abwicklung des Geschäfts erforderlich ist. Die Buchungsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung erfolgen nur, wenn dies vom Gast ausdrücklich gewünscht oder im Einzelfall erforderlich ist. Mit Bestätigung der Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, von der KX Informationen per Post und E-Mail zu erhalten.
12. Haftung des Gastes für Schäden/Schlüsselverlust/Sicherheit
(1) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Begleiter oder von ihm berechtigte Dritte an der Unterkunft bzw. deren Einrichtung verursacht haben, in vollem Umfang. Verfügt die Unterkunft über ein Sicherheitsschloss und kommt der Schlüssel dem Gast, einem seiner Begleiter oder einem Dritten abhanden, so hat der Gast dem Vermieter selbst die Kosten des Schlossaustausches vollumfänglich zu ersetzen.
(2) Der Gast hat dafür zu sorgen, dass bei seiner Abwesenheit Fenster und Türen geschlossen sind. Wertsachen sind sicher vor dem Zugriff durch Dritte zu verwahren. Bei Einbruch oder Diebstahl wird seitens des Vermieters kein Ersatz geleistet. Entsteht dem Vermieter ein Schaden, den der Gast zu vertreten hat, so haftet er gegenüber dem Vermieter in vollem Umfang.
13. Tiere/Dritte/Mittags- und Nachtruhe
Tiere können leider nicht mit in die Unterkunft gebracht werden. Die Wohnung kann nur vom Gast und den angegebenen Begleitpersonen benutzt werden. Eine Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung ist nicht gestattet. Die Mittags- und Nachtruhe sind einzuhalten.
14. Kündigung durch den Vermieter
Verstößt der Gast trotz Mahnung gegen diese AGB, hat der Vermieter das Recht zu außerordentlicher Kündigung. Der Gast hat in diesem Fall die Unterkunft unverzüglich zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Eine Rückzahlung des Mietpreises erfolgt nicht.
Sollte der Gast die Unterkunft nicht räumen, so erfolgt seitens des Vermieters eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Das Recht aus § 314 BGB bleibt unberührt.
15. Betreten der Unterkunft durch den Vermieter/die KX
Der Vermieter und die KX sind berechtigt, die Unterkunft bei Gefahr im Verzug ohne vorherige Ankündigung zu betreten. In sonstigen Fällen (z.B. zum Bettwäschewechsel) erfolgt der Zutritt nach Ankündigung.
16. Salvatorische Klausel/Geltendes Recht/Schriftformerfordernis
(1) Sollte eine dieser Bestimmungen gänzlich oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich im Falle einer (Teil-)Unwirksamkeit, die entsprechende Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.
(2) Es gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.